Datenverlust bei Cloud-Serviceanbieter – trifft die Kunden eine Mitschuld?
Ein Anbieter eines Cloud-Services wurde Opfer einer Cyberattacke; über 200 Geschäfte haben Daten verloren. Was lief falsch?
An dieser Stelle haben wir schon des Öfteren auf die Gefahren von Cyberangriffen hingewiesen. Dass es sich dabei keineswegs um eine abwegige Utopie handelt, sondern um ein sehr präsentes Risiko, unterstreicht der kürzliche Vorfall bei «Hellocut». Hellocut ist der schweizweit grösste Anbieter eines Online-Buchungs- und Kassenystems für Coiffeure und hat am 15. November 2018 durch einen Cyberangriff vorübergehend sämtliche Daten verloren – einschliesslich der Daten aller angeschlossenen Salons. Für die betroffenen Betriebe eine äusserst unangenehme Situation und für uns ein Grund zu hinterfragen, inwiefern der Betreiber, aber auch die Kunden selbst, ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.
Was ist aus Sicht Everyday IT schiefgelaufen?
Die verheerenden Auswirkungen des Angriffs legen nahe, dass der Anbieter seine IT nicht im Griff hatte. Das ist für den Kunden nicht ohne Weiteres ersichtlich und der Kunde kann es auch nur sehr eingeschränkt beeinflussen.
Andererseits haben sich die Kunden wohl auch zu wenig dafür interessiert, wie ihre geschäftskritischen Daten gespeichert werden.
Dazu ist nun folgendes festzuhalten:
- Jeder Internet-Teilnehmer – auch Sie – kann jederzeit Opfer solcher Angriffe werden.
- Beim Speichern von geschäftsrelevanten Daten sollten Sie daher immer im Vorfeld mögliche Risiken abklären und bewerten. Diese Aufgabe können Sie auch jemandem übertragen.
- Überschreiten bei den identifizierten Risiken die Eintretenswahrscheinlichkeit und das Schadenpotenzial ein bestimmtes Mass (nämlich die Risiko-Toleranzgrenze), müssen Vorkehrungen getroffen werden.
- Da die Aufbewahrung kritischer Geschäftsdaten von höchster Wichtigkeit ist, ist die Risiko-Toleranzgrenze dementsprechend tief. Also muss hier genau hingeschaut werden!
Informationssicherheit: Elementares Kriterium bei der Anbieterwahl
Im Fall der Nutzung von Cloud-Diensten würde es also beispielsweise Sinn machen, sich beim Anbieter nach dessen Schutzmassnahmen zu erkundigen. Bei nicht überzeugenden Antworten sollte entweder ein anderer Anbieter berücksichtigt oder – sofern möglich – die Schutzziele durch eigene Massnahmen gewährleistet werden.
Wer sollte diese Abklärungen vornehmen?
Das Einholen, Einordnen und Bewerten der Auskünfte sollte durch jemanden erfolgen, der die Wirksamkeit der Massnahmen auch tatsächlich beurteilen kann. Denn was für einen Laien zufriedenstellend klingen mag, muss noch lange keinen effektiven Schutz bedeuten. Es lohnt sich, in dieser wichtigen Phase eine Fachperson beizuziehen, welche die Abklärungen erst noch sehr viel schneller und damit kostengünstig erledigen kann.
Sicherheit ist auch eine Vertrauensfrage. Gerne empfehlen wir uns in Informatikfragen als zuverlässigen Partner.